Startgenehmigung per Post eingetroffen #134

Heute ist vom NLStBV (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) die "Erlaubnis zum Auflassen von unbemannten Freiballon (Wetterballon) in Niedersachsen" für den Start im Zeitraum vom 30. August bis zum 10. September  von 10 bis 13 Uhr auf der Fläche "Zum Banter See 100, 26382 Wilhelmshaven" , natürlich in Absprache mit der Luftaufsicht des Jade Weser Airports, eingetroffen. Die 18 Nebenbestimmungen unter Punkt 3 und das Kleingedruckte wollen wir hier lieber nicht aufzählen ;)

 

In Niedersachsen gilt übrigens folgendes: "Gemäß §1 der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) i.V.m. Abschnitt VI Ziff.16a des Gebührenverzeichnisses zu §2 Abs 1 LufKostV erheben ich für diese Erlaubnis eine Gebühr in Höhe von 75,00 Euro. Der Gebührenrahmen nach Abschnitt VI Ziff.16a beträgt 30,00 bis 500,00 Euro...Im Hinblick auf den Umfang des Verfahrens, des behördlichen Aufwandes und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers ist die Erhebung einer gebühr in Höhe von 75,00 Euro als angemessen angesehen.